Photovoltaik Versicherung
Eine Photovoltaikanlage stellt einen hohen Wert dar. Die Versicherung der Anlage kommt daher eine große Bedeutung zu. Für die Absicherung einer Photovoltaikanlage sind vor allem zwei Versicherungen zu empfehlen: Dazu gehört eine Photovoltaik Allgefahrenversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Zunächst zur Allgefahrenversicherung. Sie deckt (fast) alle möglichen Gefahren und Schäden ab. Dazu gehören zum Beispiel Hagel, Sturm, Vandalismus, Feuer etc. Aber nicht nur der Schaden wird von der Versicherung übernommen. Da eine defekte Anlage keinen Strom produzieren kann, zahlt die Versicherung eine Entschädigung pro Tag. Auch mögliche Kosten für Entsorgung und Aufräumarbeiten sind versichert. Zusätzlich kann man auch das Risiko bei der Montage versichern. Eine Allgefahrenversicherung unterliegt wie jede anderer Versicherung bestimmten Konditionen. Die Versicherungsgesellschaften legen den maximalen Wert der Anlage fest, geben vor, welcher Art die Anlage sein darf und kann bestimmte Selbstbehalte festlegen. Von diesen Bedingungen gibt es auch immer wieder Einzelabsprachen, die aber jeweils ausgehandelt und schriftlich fixiert werden müssen.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss dafür sorgen, das keine Gefahr von ihr ausgeht. Das hört sich so einfach an, sind die meisten Anlage doch auf Dächern installiert. Was soll da passieren? Es besteht dennoch die Gefahr, dass Teile der Anlage nicht richtig montiert sind und sich bei Unwetter lösen und herunterfallen. Dabei können Passanten getroffen und im schlimmste Fall verletzt werden. Diese Gefahr muss abgesichert werden. Darüber hinaus kann der Stromabnehmer, also der öffentliche Energieversorger, Ansprüche anmelden, wenn kein Strom mehr eingeleitet wird. Eine private Haftpflichtversicherung oder die Grundbesitzerhaftpflicht greift bei einer Photovoltaikanlage oft nicht, da es sich aufgrund der Einspeisevergütung und verschiedener anderer steuerlicher Aspekte um ein Gewerbe handelt. Dieser Sachverhalt sollte vor Betrieb der Anlage auf jeden Fall geklärt werden, denn oft sind gewerbliche Tätigkeit bei den genannten Versicherungen ausgeschlossen. Wird eine Betreiberhaftpflicht abgeschlossen, muss beim Versicherer die Investitionssumme festgelegt werden. Wichtig ist es auch anzugeben, ob die Montage durch Eigenleistung oder durch einen Fachbetrieb erfolgt ist. Viele Angebot für Anlagen beziehen sich auf bestimmte Leistungen (kWp), für größere Anlagen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. In manchen Fällen bietet sich eine kombinierte Versicherung für die Betreiberhaftpflicht und die private Haftpflicht an. Dies ist zum Beispiel bei privaten Wohnhäusern inklusive Grundstück der Fall. Versichert sein können Dach- und Personenschäden, Mietsachschäden, das Einspeiserisiko und die Umwelthaftpflicht. Die Kosten für eine Betreiberhaftpflicht sind überschaubar. Je nach Versicherungsumme gibt es schon Angebote um 50 EUR. Aber Achtung: Die Versicherung muss ganz auf die individuelle Situation ausgerichtet sein. Suninteractiv berät gerne zu allen Fragen der Versicherung und erstellt entsprechende Angebote. Das umfassende Netzwerk von Suninteractiv verspricht günstige Versicherungen, die ihr Geld Wert sind.
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