Steuer- und Rechtsfragen über Photovoltaik-Anlagen Teil 3

Durchschnittlich rechnet man mit Wartungs- und Reparaturkosten in Höhe von ca. 0,5 bis 1 Prozent der Investitionssumme der Photovoltaik-Anlage. Steuerlich sind natürlich nur die tatsächlich entstandenen Kosten anzusetzen. Nicht nur die Wartungs- und Reparaturkosten sondern auch die Versicherung der Anlage und die Zählergebühren des Netzbetreibers sind Betriebskosten.

Sollten Sie steuerlich als Unternehmer gelten, sollten Sie alle Belege aufheben, welche mit der Photovoltaik-Anlage im Zusammenhang stehen. Sie müssen die Einnahmen aber auch Ausgaben in einer Gewinnermittlung auflisten. Die Aufbewahrungsfrist für die steuerlich relevanten Unterlagen, speziell auch die Belege beträgt 10 Jahre. Durch die Auflistung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben in Ihrer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können Sie feststellen, ob Ihre Photovoltaik-Anlage in dem entsprechenden Jahr einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Der Aufwand für die Erstellung dieser Gewinnermittlung ist verhältnismäßig gering, da in der Regel nur wenige Zahlungsvorgänge stattfinden.
Das Steuerformular zu bestücken ist schon etwas anspruchsvoller. Zu der üblichen Einkommensteuererklärung muss die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Tätigkeit) und Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausgefüllt werden. Weiterhin ist die Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Für die Kleinunternehmer sind lediglich die Umsätze des Veranlagungsjahres und Vorjahres anzugeben.
Sie erhalten auch eine wirtschaftlich interessante Einspeisevergütung als Betreiber einer älteren Photovoltaik-Anlage.

Bei der Gewinnermittlung kann nur noch der Restwert der Anlage zu Beginn der Einspeisung herangezogen werden. Dieser Restwert wird aus den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (abzüglich gewährter Investitionszuschüsse) vermindert um die AfA (Absetzung für Abnutzung) seit Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage.
Ist die Photovoltaik-Anlage schon vor mehr als drei Jahren errichtet worden, empfiehlt sich ggf. nur noch die Wahl der Kleinunternehmerregelung, also der Verzicht auf die Umsatzsteuerpflicht, da sie die bei der Anschaffung der Photovoltaik-Anlage gezahlte Vorsteuer nicht mehr erstattet bekommen.

Steuer- und Rechtsfragen über Photovoltaik-Anlagen Teil 2

Die Einordnung des Betriebs der Photovoltaik- Anlage in das Steuerrecht erfolgt in die Bereiche: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Die unterschiedlichen Bereiche werden getrennt von einander betrachtet und bewertet.
Einkommensteuerrechtlich interessant ist die Photovoltaik-Anlage, wenn man langfristig einen Überschuss also einen Totalüberschuss erwirtschaftet. Dies liegt vor, wenn die Erlöse aus der Einspeisevergütung des Netzbetreibers insgesamt höher sind als die im Rahmen des Betriebs der Photovoltaik-Anlage entstehenden Kosten. Es ergeben sich in den laufenden Jahren unterschiedliche Überschüsse oder Verluste was zum Beispiel von der Abschreibungsart abhängt. Die Verluste können entsprechend steuermindernd angesetzt werden und die späteren Überschüsse versteuert werden. Gleiches gilt auch für die sonstigen Einkünfte.

Die Gewerbesteuer ist an die Bedingung geknüpft, dass eine Photovoltaik- Anlage Gewinne erwirtschaftet. Eine Gewerbesteuer entsteht erst, wenn der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit mehr als 24.500 € pro Jahr beträgt. Dies wird von Photovoltaik- Anlagen mit einer Spitzenleistung bis 10 kWp bei weitem nicht erreicht.

Die Finanzämter haben eine Verfügung erlassen, nach welcher jeder Solarstromeinspeiser, der regelmäßig mehr als 50% seines erzeugten Stroms in das Netzt der Netzbetreiber einspeist, umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall ist es unabhängig davon, ob mit der Photovoltaik- Anlage Gewinne oder Verluste erwirtschaftet werden. Wenn die Photovoltaik-Anlagen-Betreiber den erzeugten Strom zu 100% also vollständig entsprechend dem EEG in das Netz einspeist, ist er auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Jahresumsatz zzg. der darauf anfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, können Sie sich als Kleinunternehmer auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die Umsatzsteuer- Pflicht bietet den privaten Solarstrom- Erzeugern meist einen großen finanziellen Vorteil. Die anfangs geleistete Vorsteuer auf die hohe Investition in die Photovoltaik- Anlage, wird ihnen im Investitionsjahr vom Finanzamt erstattet (Vorsteuer- Erstattung) somit mindert sich die Investitionssumme um die 19 Prozent geleistete Umsatzsteuer.

Weiterhin werden die Vorsteuern aus den anderen Betriebsausgaben ebenfalls erstattet. Im Gegenzug muss der Photovoltaik- Anlagen- Betreiber die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung (Einspeiseerlöse) an das Finanzamt zahlen, welche jedoch vom Stromnetzbetreiber zusätzlich zum EEG-Vergütungssatz an den einzelnen Photovoltaik- Anlagen- Betreiber ausgezahlt wird und die Vergütung im Nachhinein keineswegs schmälert. Die Umsatzsteuer muss nämlich hinzugerechnet werden. – Der Aufwand für die Erstellung der Umsatzsteuer- Erklärung ist im Vergleich eher gering.
Betriebsausgaben sind einerseits die Herstellkosten der Photovoltaik-Anlage, welche über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Betriebsausgaben sind aber auch die eigentlichen Betriebskosten der Photovoltaik- Anlage.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage zuzüglich der Mehrwertsteuer, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung gewählt haben. Wenn die Umsatzsteuerpflicht besteht, sind lediglich die netto Investitionskosten als Anschaffungs- oder Herstellkosten abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können nicht im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe angesetzt werden. Sie werden über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Nach den offiziellen AfA-Tabellen (AfA: Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums liegt die steuerliche Nutzungsdauer für Photovoltaik-Anlagen bei 20 Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear in gleich hohen Jahresbeträgen. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 5 Prozent der gesamten Investitionssumme (100 Prozent geteilt durch 20 Jahre = 5 Prozent). Im Jahr der Inbetriebnahme, kann die Abschreibung nur zeitanteilig vorgenommen werden, also für die noch verbleibenden Monate des Jahres. Währe der Abschreibungsbetrag zum Beispiel 5.000 Euro jährlich und die Anlage würde im Oktober in Betrieb genommen, beträgt die anteilige Abschreibung nur 1.250 Euro (3/12 von 5.000 Euro).

Steuer- und Rechtsfragen über Photovoltaik-Anlagen Teil 1

Es liegt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn man eine netzgekoppelte Photovoltaik- Anlage betreibt, da der erzeugte Strom in das Netz eingespeist wird und an den jeweiligen Netzbetreiber verkauft wird. Die im Folgenden aufgeführten Annahmen gelten für die meisten privaten Photovoltaik- Anlagen- Betreiber, welche eine Solaranlage bzw. Photovoltaik-Anlage an oder Es liegt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn man eine netzgekoppelte auf ihrem privaten Haus installieren.

Wenn man bereits ein Gewerbetreibender ist oder die Photovoltaik- Anlage auf dem Haus errichtet wurde, welches man vermietet, gewerblich nutzt oder nicht Eigentum ist, gelten andere Gesetzmäßigkeiten. Es ist gegebenenfalls der bestehenden Einkunftsart zuzuordnen. Details sollten man mit einem Steuerberater klären. Wir gehen hier nur auf diejenigen PV- Anlagenbetreiber ein, welche die Photovoltaik-Anlage auf ihrem Privathaus installieren.
Als erstes stellt sich die Frage, ob man für den Betrieb der Photovoltaik- Anlage auf dem Privathaus ein Gewerbe anmelden muss. Solarstromerzeugung stellt zwar rechtlich eine unternehmerische Tätigkeit dar, jedoch ist die Gewerbeanmeldung entgegen einigen Veröffentlichungen und Aussagen von Finanzämtern, meist nicht notwendig.

Private Photovoltaik- Anlagen in einer üblichen Größe auf den Einfamilienhäusern werden als „Bagatelle“ eingeordnet und entsprechen grundlegend nicht dem „Gesamtbild“ der unternehmerischen Tätigkeit. Es gab eindeutige Stellungnahmen zum Gewerberecht vom Bundes-Länder-Ausschuss. In Zweifelsfragen kann man sich jedoch direkt an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Region wenden und bekommt nähere Informationen. Dies ist jedoch Gewerberecht und hat nichts mit dem Steuerrecht zu tun.

Die Gewerbeanmeldung zieht für Privatpersonen einige Konsequenzen nach sich. Mit Anmeldung des Gewerbes werden teilweise die Rechte als Verbraucher eingeschränkt. Der Eintritt in die örtliche IHK ist unumgänglich. Weiterhin stehen einem bei späterer Aufnahme einer tatsächlich selbstständigen Tätigkeit, voraussichtlich nicht mehr die Förderprogramme für Existenzgründer zur Verfügung.

Die Renditen einer Photovoltaik-Anlage

Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage interessiert, gerade im Hinblick darauf, dass die Vergütungssätze am 01.06.2010 gesenkt werden, trifft immer wieder auf Begriffe, die die Kosten und die Rendite betreffen. Natürlich ist eine Photovoltaik-Anlage nicht nur gut für die Umwelt. Man spart außerdem Stromkosten und kann sogar Geld mit der eigenen Photovoltaik-Anlage verdienen. Eigentlich alles Punkte, die für eine Photovoltaik-Anlage sprechen. Am besten man schafft sich eine Photovoltaik-Anlage noch vor dem 01.06.2010 an, weil man so noch in den Genuss der alten Vergütungssätze gelangt.

Tatsächliche Investitionskosten:

Die tatsächlichen Investitionskosten umfassen den Eigenkapital-Betrag, den ein Investor zur Sicherung der vollständigen Kredittilgung tatsächlich zu Beginn der Investition aufwenden muss. Wird über einen Kredit finanziert, stehen den Ausgaben für die Tilgung der kompletten Photovoltaik-Anlage Einnahmen aus Stromverkauf und Zinsen vom Festgeldkonto (= Eigenkapitalkonto) gegenüber. Weiterhin stehen zusätzliche Einnahmen durch Einkommensteuer-Erstattung zur Verfügung. Gegenüber dem Listenpreis einer Photovoltaik-Anlage führen die Einnahmen zu beträchtlich geminderten tatsächlichen Anschaffungs-Kosten.

Barwert:

Der Barwert verkörpert den realistischen Wert der Anlage nach Ablauf der 20 Jahre mit gesetzlich, garantierter Einspeisevergütung. Der Barwert kann auch als Restwert bezeichnet werden. Im Barwert sind alle zukünftig von der Anlage zu erwartenden Erträge in abgezinster Form enthalten.

Der Barwert ist im Wesentlichen von folgenden Werten abhängig:

Erträge gemindert um Kosten,
Inflationsrate,
Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage.

Wie wird die Rendite ermittelt?:

Die Rendite wird aus den tatsächlichen Investitionskosten (=Eigenkapital im 1. Betriebsjahr) und dem Stand des Festgeld- bzw. Eigenkapital-Kontos im 20 Betriebsjahr berechnet. Die Rendite entspricht der Verzinsung des Eigenkapitals (einschl. Zinseszins).
Sofern die Anlage nach dem 20. Betriebsjahr nicht verschenkt werden soll, wird der Barwert (=Restwert) der Anlage im 20. Betriebsjahr dem Eigenkapital-Konto gutgeschrieben und fließt in diesem Fall mit in die Renditeberechnung ein.

Welche Rendite kann erreicht werden:

Die mögliche Rendite ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Für eine unverschattete 5 kW Anlage zum Nettopreis von 20000 EUR kann je nach Finanzierungsvariante, den persönlichen Annahmen, dem Steuersatz des Investors (Lebensalter => Steuerminderung bei Renteneintritt) eine sichere Rendite von ca. 5% erzielt werden.

Wechselrichter-Engpass spitzt sich zu

In den vergangenen Wochen hat sich die Liefersituation bei Photovoltaik-Wechselrichtern weiter zugespitzt. „Die Folge der fehlenden Kapazitäten und des hieraus resultierenden Mangels an Elektronikkomponenten ist eine dramatische Verlängerung der Lieferzeiten dieser Bauteile, die neben anderen Industriezweigen besonders die Hersteller von Solar-Wechselrichtern derzeit mit aller Härte trifft“, heißt es in einer aktuellen Information des Herstellers SMA. Derzeit bestehe eine starke Verknappung von Halbleitern und elektronischen Bauteilen auf dem Weltmarkt. Daher könne SMA seine Produktionskapazitäten, die bis auf elf Gigawatt erhöht worden sind, nicht voll auslasten.
Lieferanten können Zusagen nicht halten

aktuell hätten wichtige Lieferanten, insbesondere Halbleiterhersteller, mitgeteilt, dass sie die gemachten Zusagen für zusätzliche Liefermengen nicht einhalten könnten. Daraus ergebe sich für SMA das Problem, eigene Zusagen nicht einhalten zu können. Dies ist gerade angesichts der zusätzlichen Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli dramatisch. SMA wolle sich allerdings um „Dispositionssicherheit“ bemühen und prüfen, welche Mengen der bestellten Photovoltaik-Wechselrichter noch lieferbar sein werden bis Ende Juni. „Dennoch werden wir aus heutiger Sicht leider nicht alle bis 30. Juni bestätigten Geräte pünktlich ausliefern können“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Zusätzlich führe der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) momentan Gespräche mit den Energieversorgungsunternehmen, um zu prüfen, ob ein Netzanschluss von bereits installierten Photovoltaik-Anlagen auch ohne Wechselrichter bis zum 30. Juni 2010 möglich ist, teilte SMA mit. Eine solche Vorgehensweise würde den Einsatz so genannter „Wander-Wechselrichter“ eindämmen und wirtschaftliche Schwierigkeiten für die Fachhandwerksbetriebe vermeiden.

Photovoltaik, die Entwicklung geht weiter

Ein Unternehmen aus Kanada will Module künftig anders kontaktieren und mit Bypassdioden versehen. Damit sollen die Module eine höhere Leistung bei einer teilweisen Verschattung erzielen.

Die kanadische Firma Day4 Energy hat ein revolutionär anmutendes Modulkonzept vorgestellt. Sie will die neuen Photovoltaik-Module anders kontaktieren und in einer speziellen Variante intern mit Bypassdioden versehen. Dadurch sollen sie effektiver arbeiten als konventionelle Solarmodule, wenn sie teilweise verschattet werden. Insgesamt will das kanadische Forscherteam um Leonid Rubin mit seiner Technologie den Ertrag um 25 Prozent steigern.

Schon vor etlichen Jahren hat die Firma eine Frontelektrode für Photovoltaik-Zellen entwickelt, die aus einer transparenten Folie mit eingebetteten Kupferkabeln besteht. Sie wird auf die kleinen Kontaktfinger der Zelle geklebt, sodass von den Kupferkabeln kontaktiert werden. Deshalb sieht man auf der Zelle nur ein feines Gitter. Mit dieser Art der Kontaktierung lässt sich nach Aussagen der Firma der Innenwiderstand der Solarzelle verringern, wodurch sie eine höhere Leistung erbringen kann.

Damit das Modul bei Verschattungen besser arbeitet, hat Day4Energy die Zellen im Modul jetzt so verschaltet, dass neun Stränge entstehen, die jeweils mit einer Bypassdiode überbrückt sind. In konventionellen Solarmodulen sind es drei Stränge. Das Problem damit zeigt sich, wenn auf einen Teil des Moduls Schatten fällt. Dadurch fließt durch die dort liegenden Photovoltaik-Zellen kein Strom. Da die Zellen in Reihe geschaltet und das schwächste Glied der Kette die Gesamtleistung bestimmt, fallen alle Zellen aus, die mit einer Bypassdiode überbrückt sind. Wenn das Modul neun statt drei Bypassdioden enthält, fallen bei Teilverschattungen also weniger Zellen aus.

Um so viele Bypassdioden vorzusehen, hat sie Day4Energy von der Anschlussdose in das Modul verlegt. Diese Technologie bietet die Firma jetzt unter dem Namen Guardian Technology an. Die Module werden von der Firma Jabil gefertigt. Wegen der externen Herstellung könne Day4Energy die Produktionskapazität flexibel halten, hieß es weiter.

Cadmium wird zum Streitpunkt in der Photovoltaik-Branche

Einem Medienbericht zufolge fordern führende Solarunternehmen eine Ausweitung eines Verbots des Schwermetalls. Demzufolge solle die EU-Kommision künftig in der RoHS-Richtlinie keine Ausnahmeregelung mehr für die Solarindustrie zulassen. In diesem Zusammenhang verweist First Solar auf eine Studie, die den Einsatz von Cadmiumtellurid in Photovoltaik-Systemen für unbedenklich erklärten.

Führende Solarunternehmen haben in einer gemeinsamen Erklärung die EU-Kommission aufgefordert, das für Elektrogeräte geltende Verbot des Schwermetalls Cadmium auf die gesamte Photovoltaik-Branche auszudehnen. Andernfalls drohe “bis zum Jahr 2020 eine unkontrollierbare Menge mehrerer tausend Tonnen toxischer Schwermetalle in Photovoltaik-Produkten über die ganze Europäische Union verteilt” zu werden, berichtet „DIE WELT“ (Montagausgabe), der das Schreiben vorlag. Die EU-Kommission solle bei der anstehenden Novelle der “EG-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten” (RoHS-Richtlinie) keine Ausnahme mehr für die Solarindustrie zulassen, heißt es in der Erklärung weiter. Die Unternehmen befürchten, für eventuelle Umweltprobleme mithaften zu müssen sowie eine Verunsicherung der Verbraucher, unter der die gesamte Branche leiden könnte.

Bei den Unterzeichnern der Erklärung soll es sich um Hersteller handeln, die ausschließlich Solarzellen auf Siliziumbasis herstellen. Dazu gehörten Solarworld, Bosch, Wacker Chemie, REC und Photovoltech. “Wir glauben, die Aufnahme der gesamten Photovoltaik-Industrie in die RoHS-Richtlinie dient dem Schutz der Bevölkerung, ohne die Industrie zu gefährden”, heißt es in ihrem Positionspapier. Damit bringen die Produzenten vor allem First Solar in Schwierigkeiten. Das US-Unternehmen gehört zu den Photovoltaik-Weltmarktführern und produziert Dünnschichtmodule auf Cadmiumtellurid-Basis. Die Verwendung der Schwermetalle erlaubt eine besonders günstige Produktion. Bislang gibt es kaum klinische Studien über Cadmiumtellurid. Die beiden Einzelsubstanzen Cadmium und Tellur gelten aber als giftig.

First Solar verweist in dieser Frage auf sein umfassendes, vorfinanziertes Rücknahme- und Recyclingprogramm für seine Solarmodule. Außerdem hätten Tests die Unbedenklichkeit der Photovoltaik-Systeme belegt. First Solar verweist diesbezüglich auf seiner Webseite unter anderem auf eine Untersuchung unter Aufsicht des französischen Ministeriums für Ökologie, Energie und nachhaltige Entwicklung aus dem Jahr 2009. Dabei seien sämtliche Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte von Cadmiumtellurid-Systemen von First Solar sowie des Herstellungsprozesses untersucht. Dabei seien keine Cadmium-Emissionen in Luft, Wasser oder Erde während des normalen Betriebs der Photovoltaik-Anlage festgestellt worden. Bei Ausnahmesituationen wie Modulbruch oder Feuer seien die entstandenen Emissionen vernachlässigbar gewesen. Der großflächige Einsatz der Cadmiumtellurid-Technologie wurde demnach als unbedenklich eingestuft.

Was versteht man unter Photovoltaik?

Als Photovoltaik oder auch Solarstrom wird die elektrische Energie, die durch die Energie des Sonnenlichts erzeugt wird, bezeichnet. Diese Umwandlung bezeichnet man als Photovoltaik Energie oder auch dem sogenannten photovolkaischen Effekt. Der Solarstrom zählt zu den erneuerbaren Energien. Die Sonne steht der Erde ständig zur Verfügung. Man schätzt bei der Sonne eine ungefähre Brenndauer, von noch mindestens 5 Milliarden Jahren. Das heißt, diese Energiequelle ist praktisch unerschöpflich.

Die Wissenschaft hat sich diesen Aspekt zunutze gemacht und sogenannte Solarzellen erfunden.
Aber wie funktionieren diese Solarzellen eigentlich? Die Solarzelle setzt das einfallende Sonnenlicht, welches auf die Zelle trifft, als Elektronen frei. Dabei wird mithilfe einer durchaus beabsichtigten Unreinheit bei der Vorder-und Rückseite, positive Ladungsträger gebildet. Es wird entsteht ein Minus-und Pluspol, dabei kann theoretisch mithilfe des Verbrauchers Strom fliesen. Aber es wird sehr viel mehr Strom benötigt, dabei ist eine einzelne Solarzelle noch nicht sehr effektiv. Deshalb werden mehrere Solarzellen für die Energieerzeugung verbunden. Diese Verbindungen werden auch als Modul bezeichnet. Die verbundenen Solarmodule werden bei der Herstellung laminiert und verglast. Meist werden die Module mit einem Rahmen aus Aluminium versehen.

Bevor die Module zum Kauf freigegeben werden, unterlaufen die meisten von ihnen einigen Tests. Dabei spiel vor allem die Belastbarkeit eine große Rolle. Die Photovoltaik-Anlage werden direkt vom Fachmann angebracht. Die richtige Pflege und Wartung sollte dann ebenfalls einem Fachmann überlassen werden. Aber im Normalfall sind die Anlagen im weitesten Sinne wartungsfrei. Allerdings sollten in regelmäßigen Abständen Kontrollen für das einwandfreie Funktionieren erfolgen. Diese Kontrollen können eine eventuelle Störung der Anlage vorbeugen. Störungen können zum Beispiel durch Verschmutzungen, wie Laub oder Moos auftreten, diese können dann vom Fachmann manuell entfernt werden. Die Kosten für die entsprechende Wartung und die notwendige Pflege sind daher eher gering.

Photovoltaik schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

Photovoltaik und die verschiedenen Module

Es entstehen in den Jahren immer mehr verschiedene Module für Photovoltaik-Anlage. Selbst die Anzahl der Hersteller wächst unaufhörlich. Jedes dieser Module funktioniert im Grundprinzip gleich oder zumindest ähnlich, jedoch gibt es doch einige Unterschiede für den Einsatzort. Wer eine Anschaffung einer Solaranlage in Betracht zieht, sollte sich zunächst von einem Fachmann beraten lassen.

Polykristalline Photovoltaik-Module

Diese Module besitzen meist eine kristallene Struktur und eine bläuliche Farbe. Die Polykristalline Photovoltaik-Module kommen bei der Herstellung von Photovoltaik am häufigsten zum Einsatz. Diese Module eignen sich vor allem für große Dachflächen, da einzelne Module weniger Leistung wie zum Beispiel monokristalline Photovoltaik Module. Die allgemeine Lebensdauer der Module beträgt ca. 30Jahre.

Monokristalline Photovoltaik Module

Diese Module müssen sehr aufwendig hergestellt werden. Sie erbringen aber auch eine sehr hohe und effiziente Wirkung. Monokristalline Photovoltaik Module eignen sich daher besonders gut für Dächer mit einer begrenzt kleineren Fläche. Auch diese Module besitzen eine ungefähre Lebensdauer von ca. 30 Jahren. Die Module besitzen eine eher schwarze Farbe. Sie sind in ihrer Wirkung zwar höher wie polykristalline Photovoltaik Module, haben aber auch einen wesentlich höheren Anschaffungspreis.

LGBC-Zellen

Diese Zellen sind eher als Saturnzellen bekannt. Das einfallende Licht kann bei dieser Art von Zellen besonders effektiv genutzt werden. Die Zellen verringern durch ihre besondere Struktur, die Reflexionsverluste vom Licht, selbst seitlich einfallende Strahlungen können effizient genutzt werden.
Auf dem heutigen Markt sind natürlich noch sehr viel mehr Module erhältlich. Die Technologien entwickeln sich immer weiter. Dabei wird natürlich auch die Technik in einigen Jahren eine viel höhere Leistung der Solaranlagen hervorbringen. Photovoltaik ist eine Möglichkeit für eine umweltschonende Energiegewinnung. Gerade in diesem Bereich wird es mit Sicherheit in den nächsten Jahren eine erhöhte Nachfrage auf dem Markt geben. Denn die Stromkosten steigen ständig und die Sonne bietet einen unendlichen Rohstoff für die Energieerzeugung und bietet somit eine günstigere Möglichkeit für die Energiegewinnung.

Wo kommt Photovoltaik zum Einsatz?

Wer den Endschluss gefasst, sich eine Photovoltaik-Anlage installieren zu lassen, stellt sich zu nächst die Frage, an welchem Ort die Anlage installiert werden soll. Solaranlagen können im Prinzip fast überall am- und sogar im Gebäude angebracht werden. Die meisten Nutzer entscheiden sich allerdings für eine Installation auf dem Dach. Diese Art der Installation wird auch als Auf-Dach-Montage bezeichnet. Diese Art der Montage bietet den Vorteil, dass die Anlage jederzeit problemlos nachgerüstet werden kann. Zudem reinigt sich die Anlage meist selbst, denn durch das normale Regenwasser werden die meisten Verunreinigungen abgespült. Verunreinigungen die sich nicht durch den Regen abspülen lassen, werden bei den regelmäßigen Wartungsarbeiten, vom Fachmann manuell entfernt.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Installation im Dach. Besonders bei neuen Gebäuden, mit Schrägdach, eignet sich eine integrierte Photovoltaik-Anlage im Dach. Diese Art der Installation wirkt zwar sehr edel, ist aber dennoch zu überdenken, da die Module nicht ihre volle Wirkung erreichen können. Hierbei spielt der Einstrahlungswinkel der Sonne eine erhebliche Rolle. Weiterhin ist der Selbstreinigungseffekt bei der Integration in einem Flachdach nicht gegeben und meist führen die ständigen Ablagerungen und schlechter Ablauf des Regenwassers zu Algenbildung auf den Modulen.

Photovoltaik kann aber auch an Fassaden angebracht werden. Diese Art der Montage erfolgt meist bei mehrstöckigen Bürogebäuden. Allerdings ist auch hier der Einstrahlungswinkel der Sonne nicht optimal und führt entsprechend zu einer eingeschränkten Leistung. Aber auch an Markisen oder Sonnenschutzsystemen ist eine Anbringung der Solarmodule möglich.

Photovoltaik kommt aber ebenso im Garten, auf Caravans oder Booten oder sogar in Spielzeug zum Einsatz. Es gibt bereits eine Vielzahl an Solarparks und Solarkraftwerken auf der ganzen Welt. Diese Art der Energiegewinnung ist optimal, da die Sonne einen unendlichen Rohstoff darstellt und somit ständig Energie erzeugt werden kann. Zudem ist die Energiegewinnung über Solarzellen eine umweltfreundliche Art, Energie zu erzeugen.